Inhalt

Kontrolle von freiwilligen Blitzschutzanlagen

 

Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzsysteme können Einschläge nicht verhindern, sie reduzieren aber Personen- und Gebäudeschäden.

 

Freiwillige Blitzschutzanlagen sollten im Kanton Zürich alle 10 Jahre kontrolliert werden.