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Kontrolle von freiwilligen Blitzschutzanlagen
Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzsysteme können Einschläge nicht verhindern, sie reduzieren aber Personen- und Gebäudeschäden.
Freiwillige Blitzschutzanlagen sollten im Kanton Zürich alle 10 Jahre kontrolliert werden.