Inhalt

Kontrollperioden

 

Jährlich
     Baustellen und Märkte
 
Alle 5 Jahre
     Bühnenhäuser von Theatern
     Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
     Korrosionsgefährdete Räume
     Tankstellen
     Untertagebauten wie Tunnels und Kavernen
     Warenhäuser, Kinos, Tanzlokale, Hotels, Schulen, Gaststätten
     Campingplätze
 
Alle 10 Jahre
     Gewerblich genutzte Räume
     Werkstätten
     Bürogebäude
     Kirchen
     Landwirtschaftliche Betriebe
     Installationen mit Eigenversorgungsanlagen
 
Alle 20 Jahre
     Wohnbauten
 
Ausserdem müssen elektrische Installationen mit zehn- und zwanzigjähriger Kontrollperiode bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.