Inhalt
Kontrollperioden
Jährlich
Baustellen und Märkte
Alle 5 Jahre
Bühnenhäuser von Theatern
Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
Korrosionsgefährdete Räume
Tankstellen
Untertagebauten wie Tunnels und Kavernen
Warenhäuser, Kinos, Tanzlokale, Hotels, Schulen, Gaststätten
Campingplätze
Alle 10 Jahre
Gewerblich genutzte Räume
Werkstätten
Bürogebäude
Kirchen
Landwirtschaftliche Betriebe
Installationen mit Eigenversorgungsanlagen
Alle 20 Jahre
Wohnbauten
Ausserdem müssen elektrische Installationen mit zehn- und zwanzigjähriger Kontrollperiode bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.